Mär 23 2016

Die folgenden Informationen wurden uns bei einem Vortrag von der Linzer Polizei zur Verfügung gestellt und sollen  für Verständnis von Polizeilichen Kontrollen sorgen bzw. als Orientierungshilfe für das richtige Verhalten bei Verkehrskontrollen dienen.


Kontrollarten

Art der Kontrolle

Kontrollgrund

Beispiele

Kontrolle aus dem Fahren heraus

Fahrzeuge mit offensichtlichem Mangel

Verdacht Übertretungen bei Ladungssicherung, Überladung, Abmessungen, ADR, techn. Mängel, Beleuchtung (auch im Fahrerhaus!), …

Auffälliges Verhalten Fahrer

Rücksichtsloses Verhalten, Verkehrsbehinderung (Halten, Parken), Geschwindigkeitsüberschreitung, Linksfahren, Abstand, kein Gurt,…

Firmen oder Fahrer die schon negativ aufgefallen sind

Immer wieder Mängel ohne Einsicht/Besserung, Verhalten des Fahrers fragwürdig, Verdacht auf Kabotage

Schwerpunktkontrollen

zB. LKW, Busse, Gefahrgut, Tiertransporte, Sondertransporte oder techn. Kontrollen.

Kontrollstellen

Schwerpunktkontrollen

zB. auf A8: LKW über 2,8t werden ausgeleitet, teilweise vorselektiert, verwogen und elektronisch vermessen; bei Übertretungen folgt eine genaue Kontrolle; bei keinen Übertretungen kann meist ohne Kontrolle weitergefahren werden

Technische Kontrolle mit Sachverständigung

Schwerpunktkontrollen

Zufällig ausgewählte Fahrzeuge, primär solche bei denen Mängel zu erwarten sind, werden zur technischen Kontrolle verbracht; bei der Kontrolle wird auch besonders auf Ladungssicherung geachtet! Die Kontrollstelle darf bis zu 10km von der ursprünglichen Route entfernt sein.

Verhalten bei Polizeikontrollen

  • Nicht demütig – aber auch nicht rechthaberisch agieren
  • Lenker sollen einen gepflegten Eindruck machen
  • Zustand von Lenker, Fahrzeug und Fahrerkabine (!) sagt viel über das Verhalten des Lenkers aus
  • Lenker soll ohne Murren mitwirken à soll aber darauf aufmerksam machen, wenn er (glaubt das er) im Recht ist (sobald ein Organmandat bezahlt wurde, gibt es keine Möglichkeit für Einspruch!)

Häufige Mängel bei Polizeikontrollen

  • Lenk- und Ruhezeit-Übertretungen
  • Fehlende Nachweise der letzten 28 Tage (besonders der wöchentlichen Ruhezeit)
  • Mangelhafte Betätigung des Zeitgruppenschalters
  • Abgelaufenes Kontrollgerät
  • Mangelhafte Dokumente (Fehlender Anhänger-Zulassungsschein, Ladungspapiere, Beschäftigungsnachweis bei Mietfahrzeug,…)
  • Mangelnde Ladungssicherung (zu wenig Zurrmittel, zu festes Spannen beim Direktzurren,…)
  • Beleuchtungsmängel
  • Abgefahrene Reifen
  • Beschädigte Windschutzscheiben
  • Ungleiche Bremswirkung
  • Ölverluste
  • Rahmenschäden / Rahmenrisse

Vorschriften die vom Lenker zu wenig beachtet werden

  • Fahrzeugcheck
  • Ladungssicherung nach hinten fehlt
  • Falsche Zurrkräfte beim Niederzurren
  • Ländereingabe im digitalen Kontrollgerät fehlt
  • Zeitgruppenschalter wird nicht betätigt

Neue / Zukünftige Vorschriften - Leitlinien

  1. Ausnahmsweise Abweichung von Ruhe-/Lenkzeiten bei Halteplatzsuche
  2. Zeit zur Übernahme eines LKWs  - außer am Firmengelände – muss als Bereitschaft oder „andere Arbeiten“ erfasst werden
  3. Auf behördliche Anordnung darf eine Ruhepause bzw. Ruhezeit unterbrochen werden à muss vom Fahrer handschriftlich vermerkt und von der anordnenden Behörde (soweit möglich) bestätigt werden
  4. Bei Transporten mit häufigen Stopps kann bei digitalen Fahrtenschreibern ein eine Toleranz von max. 15 Minuten pro 4,5 Stunden berücksichtigt werden. (Übergangsregelung!)
  5. Formblatt zur Bescheinigung für nicht von Fahrtenschreiber erfasste Tätigkeiten (Krankenstand, Urlaub,…)
  6. Reisezeit auf einer Fähre oder Eisenbahn ist nur dann als Ruhepause oder Fahrtunterbrechung anzusehen, wenn der Fahrer Zugang zu einer Schlafkabine oder einen Liegeplatz hat
  7. Bei der Betrachtung der täglichen Ruhezeit wird von der letzten qualifizierten Ruhezeit (Ruhezeit mit vorschriftsmäßiger Ruhedauer) ausgegangen
  8. Bei Verlust/Beschädigung/Diebstahl der Fahrerkarte darf maximal 15 Tage (7 Tage für Antragstellung, 8 Tage für Zusendung der neuen Karte) ohne Fahrerkarte gefahren werden.

Mängelkatalog – Ladungssicherung

  • Geringer Mangel – Ladung ist sachgerecht gesichert à es gibt nur Hinweise zur Erhöhung der Sicherheit
  • Erheblicher Mangel – Ladung ist unzureichend gesichert und erhebliche Verlagerung/Umkippen ist möglich
  • Gefährlicher Mangel – Verkehrssicherheit bzw. Menschen werden durch Ladung (bzw. von von Ladung ausgehender Gefahr) unmittelbar beeinträchtigt/gefährdet

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